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Privatkredit
Samstag, 08 Oktober 2016 15:17

Gesetzesänderungen auf dem schweizerischen Kreditmarkt

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Der Schweizer Kreditmarkt hat im Jahr 2016 große Veränderung auf dem Gebiet der Gesetzgebung erfahren. Mit den Gesetzesänderungen will der Gesetzgeber den privaten Kunden beim Kredit in der Schweiz besser schützen. Das Kreditangebot wird von vier großen Anbietern bestimmt. Diese Anbieter teilen mit ihrem Kreditangebot den Kreditmarkt in der Praxis untereinander auf.

Schweizerischen Kreditmarkt

Umfangreiche Schutzvorschriften für Konsumenten erlassen

Für private Kredite ist in der Schweiz das Konsumkreditgesetz (KKG) einschlägig, das zum Jahresanfang mit Schutz der Konsumenten neu geregelt wurde. So beinhaltet es eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, binnen der Verbraucher gegenüber der Bank seinen Widerruf bezüglich des Kredites erklären kann. Für den Kreditgeber bedeutet diese Regelung in der Praxis, dass eine Auszahlung auch erst nach Verstreichen der 14-Tage-Frist erfolgt. In der Kreditpraxis wird das den Umfang der Geschäfte für Kredit in der Schweiz aber wenig beeinflussen.

Weiterhin wurde von der Kreditwirtschaft eine Konvention im Sinne einer freiwilligen Selbstkontrolle unterschrieben. Inhalt der Selbstverpflichtung ist das Verbot einer aggressiven Werbung für Konsumentenkredite. Das Angebot soll den Verbraucher nicht zu unvorsichtigen Kreditaufnahmen verleiten. Bereits bei Abschluss des Kredits in der Schweiz erhält der Kreditkunde ein Merkblatt ausgehändigt, in dem er über die Risiken bei einer Kreditaufnahme aufgeklärt wird. Das Kreditangebot soll nicht zu riskanten Ausgaben auf Kredit verleiten.

Werbung für Kredite konsumentenfreundlich

Bei der Werbung wurden jetzt von der Schweizer Kreditwirtschaft einige wichtige Grundsätze vereinbart, um zu verhindern, dass der private Konsument in der Schweiz sich durch einen Kredit unverantwortlich verschuldet. So soll der Kreditinteressent eindeutig auf eine notwendige Kreditwürdigkeitsprüfung hingewiesen werden, um nicht den falschen Eindruck einer leichten Verfügbarkeit des Kredites zu bekommen.

Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sollen nicht Zielgruppe von Kreditwerbung sein, um die leichtere Bereitschaft dieser Altersgruppe, sich zu verschulden, nicht auszunutzen. Speziell auf Werbung für Verwendungszwecke, die keinem vernünftigen Zweck dienen, soll verzichtet werden. Außerdem soll es auf dem Kreditmarkt keine Werbung für die Finanzierung teurer Freizeitaktivitäten und Hobbys auf Kredit geben.

Die Kreditwirtschaft will ferner auf aggressive Verbreitung und Einsatz von Werbemitteln verzichten, um den Konsumenten zu schützen. Es soll mithin keine Lockmittel durch aufdringliche Verteilaktionen von Werbematerial geben, weil der Verbraucher dadurch leichtfertig zu einem Kredit ermuntert werden könnte.

Der Konsument findet trotz weniger Anbieter ein ausreichendes Angebot für einen Kredit. Mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung in Form einer Konvention und schärferen gesetzlichen Bestimmungen sollen seit Anfang 2016 die Kreditkunden in der Schweiz besser vor Verschuldung geschützt werden.

Gelesen 11520 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 22 Juli 2021 21:00

Der Chefredakteur und Mitbegründer eines Portal www.de.kbkinfo.com. Das Web-Portal spezialisiert sich auf Finanznachrichten und Wirtschaftsnachrichten. Portal de.kbkinfo.com bietet aktuelle und wichtige News zu deutschem und schweizerischem Markt an.

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